Portrait Yesim Birken - Anwaltskanzlei Birken - Ihre Rechtsanwältin für Familienrecht Hamburg & Erbrecht Hamburg
Rechtsanwältin Yeşim Birken

Sorgerecht Hamburg – Anwalt Familienrecht Hamburg

Ihr Anwalt für Familienrecht in Hamburg

Als Anwältin für Familienrecht in Hamburg unterstütze ich Sie gerne bei wichtigen privaten Entscheidungen – ob im Trennungsfall oder bei der Erstellung eines Ehevertrags.
Ich beantworte Ihnen alle wichtigen Fragen, zum Beispiel:

  • Übertragung Sorgerecht
  • Sorgerecht bei unverheiratetem Vater
  • Unterhaltsangelegenheiten
  • Trennungen
  • Entzug Sorgerecht
  • Umgangsrecht, Sorgerecht
  • Scheidungen
  • Scheidungsfolgen-vereinbarung
  • Renten- / Versorgungsausgleich

Das Sorgerecht gehört mit zu den relevantesten Themengebieten des Familienrechts, da das Kindes wohl auch bei rechtlichen Angelegenheiten stets an erster Stelle steht. Nichtsdestotrotz sind Sorgerechtsstreitigkeiten längst keine Seltenheit, wobei unter den entstehenden Konsequenzen meistens leider nur die betroffenen Kinder leiden.

Sie befinden sich in einem Sorgerechtsstreit und möchten diesen möglichst schnell beenden, damit Ihr Kind nicht unnötig unter den Streitigkeiten leiden muss? Dann wird Ihnen in unserer Kanzlei geholfen. Bei uns steht das Wohl Ihres Kindes stets an erster Stelle! Kontaktieren Sie uns jetzt, um die bestmögliche Lösung für Ihr Kind schnell und unkompliziert durchzusetzen!

Was genau versteht man unter dem Begriff „Sorgerecht“ ?

Das Sorgerecht beschreibt das Recht aber auch die Pflicht der Eltern, die elterliche Sorge für ihr Kind zu übernehmen. Diese sogenannte Sorge bezieht sich zum einem auf die Personensorge und zum anderen auf das Vermögen Ihres Kindes – die sogenannte Vermögensorge.

Grundsätzlich steht die elterliche Sorge verheirateten Eltern gemeinsam zu bzw. verheiratete Eltern sind gemeinsam zu der elterlichen Sorge verpflichtet. Auch nach einer Scheidung ändert sich dieser Zustand zunächst einmal nicht.

Das alleinige Sorgerecht erhält ein Elternteil nach einer Scheidung nur dann, wenn das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl schadet. – Auch hier werden demnach ausschließlich die Interessen Ihres Kindes betrachtet.

Wie wird das Sorgerecht geregelt, wenn die Eltern nicht verheiratet sind?

Tatsächlich ist die Antwort auf diese Frage recht interessant, da es im Jahr 2010 eine relevante Änderung für nicht verheiratete Väter gegeben hat. So wurde bis zum Jahr 2010 der Mutter in diesem Fall das alleinige Sorgerecht übertragen; der Vater hingegen konnte nur durch die Zustimmung der Mutter das gemeinsame Sorgerecht erhalten. – Wurde diese Zustimmung durch die leibliche Mutter verweigert und wenn keine Gefährdung des Kindeswohles vorlag, war der Vater des entsprechenden unehelichen Kindes nicht sorgeberechtigt.

Allerdings hat sich die Rechtslage durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2010 grundlegend geändert. So übt die Mutter nach der Geburt des Kindes zwar auch noch heute zunächst das alleinige Sorgerecht aus, (wenn sie dies denn möchte) doch dem Vater kann dennoch das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen werden, wenn er es beantragt. Dies ist natürlich nur dann möglich, wenn das Kindeswohl durch ein gemeinsames Sorgerecht nicht gefährdet wird.

Fazit: Die Mutter des unehelichen Kindes kann das gemeinsame Sorgerecht also nicht mehr bloß durch ihre nicht vorhandene Zustimmung verhindern. Seit 2010 stehen auch hier vor allem das Interesse und das Wohl des Kindes im Vordergrund.

Wann kann ich das alleinige Sorgerecht beantragen?

Tatsächlich wird einem Elternteil in Deutschland nur sehr selten das alleinige Sorgerecht zugesprochen, da der Gesetzgeber zum Wohle des Kindes generell ein gemeinsames Sorgerecht vorsieht. So soll durch ein gemeinsames Sorgerecht sicher gestellt werden, dass einem Kind zwei Bezugspersonen zur Verfügung stehen, welche gemeinsam wichtige Entscheidungen treffen können, die das Kind betreffen.

Aus diesem Grund setzt der Gesetzgeber nur in sehr seltenen Fällen das alleinige Sorgerecht eines Elternteils durch. Dennoch gibt es in der Praxis zwei Varianten, die dazu führen, dass ein Elternteil das alleinige Sorgerecht erhält.

Eines der Sorgerechtberechtigten Elternteile verstirbt – das alleinige Sorgerecht geht in diesem Fall automatisch an den noch lebenden Elternteil über.

Das Sorgerecht wird einem Sorgeberechtigten durch das Familiengericht entzogen.

Vor allem der zweite Fall führt in der Praxis häufig zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen den beteiligten Elternteilen, weshalb, wenn möglich stets eine friedliche Lösung anzustreben ist, welche das Wohl des Kindes nicht gefährdet. – Denn das Wohl des Kindes steht bei Sorgerechtsentscheidungen stets im Vordergrund!

So wird das Familiengericht nur dann tätig, wenn das Kind vor einer körperlichen, seelischen oder geistigen Gefahr bewahrt werden muss oder aber wenn es vor einer Gefahr für sein Vermögen geschützt werden muss. Dies führt dazu, dass allein die Annahme ein Elternteil sei ein schlechter Umgang für das Kind ohne Beweise nicht ausreicht, um diesem Elternteil das Sorgerecht zu entziehen.

Fazit: Nur, wenn ein gemeinsames Sorgerecht das Wohl Ihres Kindes gefährdet, wird das Familiengericht tätig werden und Ihnen das alleinige Sorgerecht zusprechen bzw. verweigern.

Wie beantrage ich das alleinige Sorgerecht?

Das alleinige Sorgerecht müssen Sie stets bei Ihrem zuständigen Familiengericht beantragen. Sollte die andere Partei dem alleinigen Sorgerecht zustimmen, kann der Antrag, den Sie zu diesem Zweck einreichen müssen, recht knapp ausfallen.

Komplizierter gestaltet sich die Lage natürlich, wenn sich das andere Elternteil weigert, dem Antrag und somit dem alleinigen Sorgerecht zuzustimmen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Antrag sehr ausführlich begründen sowie Beweise und Belege für Ihre Begründung beifügen. Bei nachvollziehbaren Bedenken steht Ihnen hierbei in der Regel das Jugendamt zur Verfügung und wird Ihnen vor Gericht unterstützend zur Seite stehen.

Innerhalb der Antragsbegründung müssen Sie klar und deutlich darstellen, warum der entsprechende Elternteil kein geeigneter Sorgeberechtigter für Ihr Kind ist und weshalb ihm das Sorgerecht entsprechend entzogen werden sollte. Da der Gesetzgeber prinzipiell ein gemeinsames Sorgerecht vorsieht, dürfen Sie sich innerhalb Ihres Antrages und Ihrer Begründung keinesfalls Fehler erlauben – Sollte keine berechtigten Gefahren für das Kind vorliegen, wird das Familiengericht Ihnen das alleinige

Sorgerecht nicht zusprechen! Aus diesem Grund sollten Sie sich für den Antrag stets kompetente rechtliche Unterstützung hinzuholen.

Wenn Ihr Antrag aus Sicht des Familiengerichtes begründet sein sollte, wird dieses vom Grundsatz des gemeinsamen Sorgerechts abweichen und zugunsten des Elternteiles entscheiden, welches zum Wohle des Kindes handelt. Um festzustellen, welches Elternteil besser für das Kind sorgen kann, überprüft das Familiengericht alle mit dem Antrag zusammenhängende Fragen zum Kindeswohl. Hierzu gehören u.a. die finanzielle Situation der Elternteile, die Unterbringung des Kindes und das räumliche Umfeld, in dem das Kind aufwächst.

Der Entzug des Sorgerechts ist jedoch stets die letzte Maßnahme, die das Familiengericht ergreifen wird. Wenn das Kindeswohl nicht gefährdet sein sollte, wird das Gericht unter Umständen mildere Rechtsmittel ergreifen. Denkbar wäre hier z.B. die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf eines der Elternteile; das gemeinsame Sorgerecht würde in diesem Falle beibehalten werden.

Welche Kriterien werden im Zusammenhang mit dem alleinigen Sorgerecht durch das Gericht überprüft?

Ob das alleinige Sorgerecht tatsächlich auf eines der Elternteile übertragen wird, wägen die zuständigen Richter anhand von drei Kriterien ab: Kontinuität, Förderung und der sozialen Bindung.

Durch eine gewisse Kontinuität soll dem Kind eine stabile und einheitliche Erziehung gewährleistet werden, welche eine ausgeglichene Entwicklung des betroffenen Kindes begünstigt. Gemessen wird diese Kontinuität anhand der Sicherheit, Dauer und der Berechenbarkeit der zwischenmenschlichen Beziehung des Kindes. Es spielt also u.a. eine Rolle, zu welchem Elternteil das Kind eine besonders starke Beziehung und Bindung hat. Bei Scheidungen spielt außerdem auch der Aufenthaltsort des Kindes während des Trennungsjahres eine entscheidende Rolle.

Innerhalb des Förderungs-Kriteriums wird das Gericht bewerten, bei welchem der beiden Elternteile das betroffene Kind die bessere materielle Entwicklungsgrundlage hat. Berücksichtigt werden hier nicht nur die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel, sondern auch der Bildungsstand.

Darüber hinaus wird das Gericht auch die soziale Bindung des Kindes berücksichtigen. Das Gericht wird an dieser Stelle sehr genau darauf achten, dass das Kind nicht von seinem sozialen Umfeld getrennt wird. Zu dem sozialen Umfeld des Kindes zählen u.a. Geschwister, aber auch andere Verwandte, die Schule und der Freundeskreis des Kindes.

Je nachdem, wie alt das betroffene Kind ist, kann es auch vorkommen, dass der Familienrichter das Kind selbst zu den Lebensumständen und nach seinen Präferenzen befragen wird. Sollte das Kind bereits das 14. Lebensjahr vollendet haben, ist die Anhörung des Kindes sogar durch den Gesetzgeber vorgeschrieben.

Gründe, die den Antrag auf ein alleiniges Sorgerecht rechtfertigen

Prinzipiell lässt sich die Frage nach Gründen, die für ein alleiniges Sorgerecht sprechen, nicht pauschal beantworten – letztendlich zählt auch hier immer der individuelle Einzelfall. So wird der Richter stets die konkrete vorliegende Situation bewerten und vorteilhaft für das Kind entscheiden.

Ähnlich verhält sich die Lage bei dem Entzug des Sorgerechts. So wird hier stets die subjektive Ungeeignetheit der Sorgerechtsinhabers durch den Richter bewertet. Beispielhafte Vergleichsfälle sind die folgenden:

Das Sorgerecht kann bei schweren Erziehungsfehlern entzogen werden. Hierzu zählt u.a. eine staatsfeindliche Erziehung (z.B. von Neonazis) und zu niedrigen Anforderungen an die Schuldbildung des Kindes.

Auch bei Kindesvermögensgefährdung kann einem Elternteil das Sorgerecht entzogen werden. Eine solche Gefährdung findet beispielsweise bei Veruntreuung der Spareinlagen des Kindes statt.

Selbstverständlich rechtfertigt auch die Misshandlung des Kindes den Entzug des Sorgerechts.

Entzug des Sorgerechts aufgrund von Missbrauch des Sorgerechts. Ein Missbrauch des Sorgerechts findet z.B. bei Aufforderung des Kindes zu Straftaten oder bei Aufhalten vom Schuldbesuch statt.

Auch eine festgestellte Gesundheitsgefährdung rechtfertigt ein alleiniges Sorgerecht. Hiervon sind Elternteile betroffen, die dem Kind die notwendige medizinische Behandlung verweigern. (Auch, wenn Eltern Mitglieder der Zeugen Jehovas sind und einer notwendigen Bluttransfusion nicht zustimmen.)

Bei Vernachlässigung des Kindes. Einem Elternteil kann das Sorgerecht entzogen werden, wenn es sein Kind vernachlässigt. Unter Vernachlässigung versteht man nicht nur eine mangelnde Aufsicht, sondern auch unzureichende Pflege und mangelnde Kleidung und Ernährung des Kindes.

Wenn das Kind einem gefährlichen Umfeld durch Dritte ausgesetzt ist. Hierzu zählen u.a. Drogenszenen, gefährliche Gruppierungen aber auch Prostitutionsszene.

Bei Verletzung der Schulpflicht

Mir wird das Sorgerecht entzogen – kann ich mich wehren?

Auch, wenn Ihnen der Entzug des Sorgerechts droht haben Sie selbstverständlich das Recht, vor Gericht angehört zu werden. An dieser Stelle ist eine gute Vorbereitung das A und O – Schließlich müssen Sie das zuständige Familiengericht davon überzeugen, dass Sie Ihrem Sorgerecht gewissenhaft nachgehen.

Da schon kleinste Fehler oder Unstimmigkeiten dazu führen können, dass Ihnen das Sorgerecht tatsächlich entzogen wird, sollten Sie hier keinesfalls auf die Beratung und Vertretung eines erfahrenen Familienrechtlers verzichten. Ihr Anwalt wird Ihre Interessen bestmöglich vertreten und alles in seiner Macht stehende tun, damit Sie Ihr Sorgerecht nicht verlieren!

Zögern Sie nicht länger!

Bei Fragen, Problemen oder Streitigkeiten rund um das Sorgerecht sollten Sie auf keinen Fall auf die Beratung und Vertretung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt verzichten – Schließlich geht es um das Wohl Ihres Kindes! In unserer Kanzlei steht Ihr persönliches Schicksal stets im Vordergrund! Nach eingehender Prüfung Ihres individuellen Falles werden wir alles in unserer Macht stehende tun, um Ihre Rechte erfolgreich durchzusetzen! Selbstverständlich steht hierbei das Schicksal und Wohl Ihres Kindes stets im Vordergrund! Ganz egal, ob Sie ein gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht einfordern möchten oder ob Sie den Entzug Ihres Sorgerechts verhindern möchten – Bei uns wird Ihnen geholfen! Warten Sie also nicht länger; kontaktieren Sie uns jetzt und profitieren Sie durch die Kompetenz eines erfahrenen Rechtsanwalts! Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

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Anwaltskanzlei Birken
Rechtsanwältin Yeşim Birken

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20095 Hamburg





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