Portrait Yesim Birken - Anwaltskanzlei Birken - Ihre Rechtsanwältin für Familienrecht Hamburg & Erbrecht Hamburg
Rechtsanwältin Yeşim Birken

Erbrecht Hamburg – Anwalt Erbrecht Hamburg

Ihr Anwalt für Erbrecht in Hamburg

Als Anwalt für Erbrecht in Hamburg berate und vertrete ich Sie gerne in wichtigen Privatangelegenheiten – ob bei Problemen mit Erbfolge, Testament, Patienten- oder Betreuungsverfügung. Aus meiner beruflichen Erfahrung weiß ich, wie schnell in diesem Zusammenhang Gewissenskonflikte und familiäre Streits entstehen. Doch mit einer sorgfältigen juristischen Unterstützung lassen sich diese Sorgen vermeiden.

Ich beantworte Ihnen alle wichtigen Fragen, zum Beispiel:

  • Wie gestalte ich Testament oder Erbvertrag?
  • Wie ist die gesetzliche Erbfolge?
  • Wann bin ich Erbe?
  • Kann ich das Erbe ausschlagen?
  • Wie fechte ich eine Erbschaft an?
  • Was muss ich bei der Erbschaftssteuer beachten?
  • Wie steht es um meinen Pflichtteil oder Pflichtteilergänzungsansprüche?
  • Wie erstelle ich eine Vorsorgevollmacht?
  • Was muss in einer Patienten- oder Betreuungsverfügung stehen?
  • Was bedeutet gesetzliche Betreuung?

Mein Rechtsservice entlastet Sie komplett: Ich berate Sie als Anwalt Erbrecht Hamburg ausführlich, kümmere mich um die Korrespondenz und Recherchen – bis zur Durchsetzung Ihrer Erbansprüche. So können Sie sich ganz auf Ihren Alltag konzentrieren.

Gerne öffne ich Ihnen die Tür meiner Kanzlei in Hamburg, um mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch alle Details zu klären. Falls Sie nicht vor Ort wohnen, unterstütze ich Sie natürlich auch telefonisch.

Sachkenntnis & Erfahrung – Anwalt Erbrecht Hamburg

Gerne berate und vertrete ich Ihre Interessen im komplexen Erbrecht – ob bei Problemen mit Erbfolge, Testament, Patienten- oder Betreuungsverfügung.

  • Erbengemeinschaft
  • Geschiedenentestament
  • Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Pflichtteilanspruch am Erbe
  • Vermeidung unnötiger Erbschaftssteuern
  • Erbrecht der Ehegatten
  • Erbvertrag
  • Durchsetzung des Pflichtteils
  • Testament
  • Erbstreitigkeiten- und auseinandersetzungen

Erbstreitigkeiten- und auseinandersetzungen

Sie haben Probleme im Erbrecht? In unserer Anwaltskanzlei wird Ihnen geholfen! Ganz egal, ob Sie ein rechtsicheres Testament erstellen lassen möchten, Streitigkeiten mit Ihren Miterben aus der Welt schaffen möchten oder den Pflichtteil einklagen möchten, der Ihnen zusteht: wir stehen Ihnen als kompetenter Partner zur Seite!

Die Erbengemeinschaft – Anwalt Erbrecht Hamburg

In vielen Ehen ist es durchaus sinnvoll einen Ehevertrag zu schließen, um die rechtlichen Gegebenheiten an die persönlichen Verhältnisse der Eheleute anzupassen. Dies ist z.B. dann ratsam, wenn ein größeres Vermögen oder aber auch eine höhere Summe von Schulden vorhanden ist, einer der Eheleute ein Unternehmen führt oder auch bei Eheleuten mit großem Altersunterschied.

In einem Ehevertrag können eine Vielzahl von Regelungen festgehalten werden, welche auch von gesetzlichen Vorschriften abweichen können, weshalb zur Erstellung eines rechtswirksamen Ehevertrages ein Notar hinzugezogen werden muss. Ohne einen Ehevertrag sind beide Eheleute verpflichtete, das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen – im Falle einer Scheidung – zu teilen.

Nicht selten erhält man einen Nachlass nicht als Alleinerbe, sondern befindet sich mit anderen Erben in einer sog. Erbengemeinschaft. Hier gelten komplizierte rechtliche Grundlagen, da das Erbe, bevor es zwischen allen Erben aufgeteilt wird, allen Erben gemeinsam gehört und durch diese gemeinschaftlich verwaltet werden muss. Nicht selten kommt es, schon bei der gemeinschaftlichen Verwaltung, zu Streitigkeiten unter den Erben. Denn viele Verwaltungsfragen können bereits durch eine Mehrheit der Miterben und, bei erforderlichen Notmaßnahmen, sogar durch einen Erben alleine bestimmt werden. Dadurch werden in der Praxis oft nicht die Interessen aller Miterben berücksichtigt werden, was zu Konflikten führt.

Die meisten Konflikte entstehen jedoch bei der Teilung des Nachlasses, da die Miterben oftmals sehr unterschiedliche Auffassungen zu der Aufteilung haben. Aus diesem Grund dauern Erbauseinandersetzungen nicht selten mehrere Jahre oder sogar Jahrzehnte an, denn prinzipiell kann jeder Miterbe eine Erbauseinandersetzung fordern. Die Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass alle Nachlassverbindlichkeiten beglichen wurden und alle Nachlassgegenstände, für welche keine Einigung gefunden werden konnte, verkauft sind. Des weiteren müssen auch hier die Ansprüche der Pflichtteilsberechtigten erfüllt und vor der Auseinandersetzung abgeklärt worden sein.

Nicht selten kommt es, auf Grund von Streitigkeiten unter den Miterben, bezüglich wesentlicher Fragen über den Nachlass, bereits vor der eigentlichen Aufteilung des Erbes zu einem Klageverfahren. Um dies und andere Konflikte unter den Miterben zu verhindern und kooperatives Handeln unter den Erben zu fördern, sollten Sie als Miterbe bereits früh einen Rechtsanwalt für Erbrecht Hamburg hinzuzuziehen, welcher ihre persönliche Interessen vertritt und Sie durch die komplexe Materie einer Erbengemeinschaft begleitet. Informieren Sie sich bei uns, wir zeigen Ihnen ihre Teilungsansprüche auf und vertreten ihre Interessen als Anwalt Erbrecht Hamburg bestmöglich.

Erbrecht der Ehegatten

Wenn nicht, durch ein Berliner Testament, anders bestimmt erben Ehepartner und Lebenspartner, einer eigetragenen Lebenspartnerschaft, neben den Verwandten erster Ordnung, also den Kindern, ein Viertel des gesamten Nachlasses. Falls keine eigenen Kinder vorhanden sind, erhält der Ehepartner die Hälfte des Nachlasses. Haben Sie und ihr verstorbener Ehegatte, darüber hinaus, im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt, erhalten Sie, falls Sie ehevertraglich keine Gütertrennung vereinbart haben, zusätzlich ein Viertel des gesamten Nachlasses als Zugewinnausgleich.

Zusätzlich erben Sie, wenn durch Erbvertrag oder Testament nicht anders bestimmt, den sog. „Voraus“. Der Voraus umfasst alle zum Ehelichen Haushalt gehörenden Gegenstände. Sollten jedoch Erben 1. Ordnung vorhanden sein, beschränkt sich dieser auf die Gegenstände des Haushaltes, die für eine angemessene Lebensführung notwendig sind. Da der Begriff einer „angemessenen Lebensführung“ sehr unterschiedlich aufgefasst werden kann, richtet sich dieser nach den

Lebensbedingungen, in denen Sie vor dem Todesfall gemeinsam gelebt haben. Durch Erben 2. Ordnung bestehen keinerlei Einschränkungen des Voraus.

Anders sieht die Rechtslage jedoch aus, wenn Sie durch ihren Ehegatten enterbt wurden. In diesem Fall steht Ihnen nur der gesetzliche Pflichtteil zu. Jedoch können Sie auch in diesem Fall den, ihnen zustehenden, Zugewinn verlangen. Bei hohem Zugewinn während der Ehe, kann es jedoch empfehlenswert sein, das Erbe auszuschlagen, um letztendlich einen höheren Anteil des Erbes zu erhalten. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich und zeigen Ihnen, die für Sie optimale Strategie, auf.

Geschiedenentestament

Anders gestaltet sich die Sachlage bei bereits geschiedenen Ehepartnern. Die Pflichtteilansprüche ihres geschiedenen Ehepartners, verfallen mit Einreichung des Scheidungsantrags. Wichtig ist jedoch, dass alle Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Trotz allem, gibt es bestimmte Lebenssituationen, in denen ihr geschiedener Ehepartner gesetzlich am Nachlass beteiligt werden kann.

Ein Beispiel hierfür ist der vorherige Tod eines gemeinsamen Kindes, welches selbst keine Nachkommen hatte. In diesem Fall, tritt ihr geschiedener Ehepartner als Erbe an die Stelle ihres vorher verstorbenen Kindes. Des weiteren ist dieser befugt, das Erbe ihres minderjährigen, gemeinsamen Kindes bis zum Eintritt von dessen Volljährigkeit zu verwalten.

Doch all dies kann durch entsprechende Regelungen in ihrem Testament verhindert werden. Nach einer Scheidung ist es also sinnvoll, sich erbrechtlich beraten zu lassen, um zu verhindern, dass der geschiedene Ehepartner Teile am Erbe erhält. Informieren Sie sich dazu in unserer unverbindlichen Erstberatung!

Pflichtteilsanspruch am Erbe

Aufgrund eines aufgesetzten Testaments haben Sie nichts bzw. zu wenig geerbt oder der Erblasser hat sein gesamtes Vermögen bereits zu Lebzeiten verschenkt? Nicht selten führt dies innerhalb von Familien zu Streitigkeiten, da die testamentarischen Erben häufig nicht damit einverstanden sind, dass der Enterbte doch seinen Pflichtanteil erhält. Dies sollten Sie nicht unhinterfragt akzeptieren, möglicher Weise steht Ihnen trotz allem ein Pflichtteil am Erbe zu.

Hierfür ist es wichtig, alle schriftlichen Auskünfte über den Bestand des Nachlasses und alle getätigten Schenkungen des Erblassers zu verlangen und, unter Berücksichtigung dieser Daten und unter einer Fristsetzung, zur Auszahlung des Pflichtteils aufzufordern. Aller spätestens, nachdem Sie dies getan haben, sollten Sie sich umgehend erbrechtlich beraten lassen, um, auch bei einem möglichen Verzug des Erbes, richtig handeln zu können.

Doch auch, wenn die Erben bereit sind, Ihnen den Pflichtteil auszuzahlen, sollte Sie auf eine anwaltliche, kompetente Beratung nicht verzichten. In diesem Fall gilt es vor allem zu prüfen, ob Ihnen möglicherweise eine höhere Summe zusteht, als Ihnen vorgegeben wird. So kann ihr Pflichtteil z.B. durch Schenkungen erhöht werden, die in den letzten 10 Jahren getätigt wurden. Gerne unterstützen Wir Sie dabei, den Ihnen zustehenden Pflichtteil durchzusetzen. Lassen Sie sich von uns beraten!

Der Erbschein

Wenn Sie ein Erbe erhalten haben und über den Nachlass verfügen möchten, benötigen Sie einen so genannten Erbschein. Diesen erhalten Sie in einem Nachlassgericht, welches sich in dem Bezirk befindet, in dem der Erblasser zuletzt gelebt hat. Um den Erbschein zu erhalten, müssen Sie als Erbe zunächst ihre Erbenstellung durch Vorlage des Testaments oder des Erbvertrages nachweisen. Sollte beides nicht vorhanden sein, müsse Sie ihre verwandtschaftliche Beziehung zu dem verstorben nachweisen, z.B. durch Vorlage des Familienstammbuchs. Darüber hinaus müssen Sie ihre Angaben eidesstattlich versichern. Unter bestimmten Voraussetzen, z.B. im Falle einer Erbengemeinschaft, ist es empfehlenswert, sich den Erbschein zu teilen, um Kosten zu sparen. Diese richten sich nach dem Wert des Nachlasses. Aus diesem Grund verpflichten Sie sich als Erbe, dem Nachlassgericht gegenüber die entsprechenden Wertangaben des Nachlasses anzugeben.

Das Testament – Anwalt Erbrecht Hamburg

Bei der Erstellung eines Testaments lauern diverse rechtliche Fußangeln, die es zu umgehen gilt Insbesondere gilt es, ihr Testament Ihrer individuellen Situation anzupassen. Aus diesem Grund sollte man sich, schon bei dessen Erstellung, erbrechtlich beraten und unterstützen lassen. Nur so können Sie sicher gehen, dass ihren Interessen als Erblasser gewahrt werden. Insbesondere, wenn Sie Personen als Erbe einsetzen möchten, welche gesetzlich nicht als Erbe vorgesehen sind, oder eine Person mehr erhalten soll als die jeweils andere, ist eine klare und rechtlich einwandfreie Formulierung des Testaments entscheidend. Falls Sie z.B. einen bestimmten Gegenstand an eine einzelne Person vererben möchten, sollten Sie über ein Vermächtnis nachdenken. Durch dieses erhält die bestimmte Person den von Ihnen gewünschten Gegenstand, ohne gleichzeitig als Erbe zu agieren. Darüber hinaus, haben Sie, durch die Testierfreiheit, die Möglichkeit, ein Erbe an eine bestimmte Bedingung zu knüpfen. Natürlich besteht für Sie immer die Möglichkeit, Änderungen an ihrem Testament vorzunehmen. Gerne unterstützen wir Sie dabei, ihre Wünsche in einem aussagekräftigen und klaren Testament zu formulieren und garantieren so, dass ihre Interessen auch nach ihrem Ableben durchgesetzt werden.

Das Behindertentestament

Vor allem Eltern eines behinderten Kindes machen sich häufig Sorgen, wie sie dieses bestmöglich finanziell absichern können. Tatsächlich gibt es hier einige Punkte, die Sie beachten sollten, um zu verhindern, dass der Staat auf die Erbschaft ihres behinderten

Kindes zugreift, um bereits erhaltene Leistungen der Sozialhilfeträger auszugleichen. Die Lösung liegt jedoch nicht darin, ihr behindertes Kind zu enterben, da dies nicht ausschließt, dass die Sozialhilfeträger auf den Pflichtteil zurückgreifen. Vielmehr sollten Sie eine Vorerbschaft für ihr behindertes Kind und eine Nacherbschaft für einen anderen Verwandten in Betracht ziehen, welche durch eine Testamentsvollstreckung begleitet wird. So können Sie anordnen, wofür das Geld zu verwenden ist.

Da diese Testamentsform sehr speziell ist, empfehlen wir Ihnen, sich unbedingt erbrechtlich unterstützen zu lassen, um sicher zu gehen, dass ihr Vermögen, nach ihrem Ableben, so eingesetzt wird, wie Sie es sich vorgestellt haben. Gerne beraten wir Sie hierzu in einem unverbindlichen Gespräch und erläutern Ihnen ihre persönliche Sachlage.

Streit ums Erbe

Mindestens ein Drittel aller Erbfälle führt zu Streitigkeiten innerhalb der Familie. Um Streitigkeiten in Ihrer Familie zu vermeiden, kann ein gut formuliertes Testament helfen, denn vor allem unter Geschwistern ist der Streit um das Erbe keine Seltenheit. Auch wenn die eigenen Kinder sich während Lebzeiten sehr gut verstehen – wenn es um Geld geht hört nicht nur die Freundschaft, sondern auch die Geschwisterliebe oft auf.

Aus diesem Grund ist es wichtig, schon bei der Erstellung des Testaments darauf zu achten, dass es keinen Spielraum für Unklarheiten gibt, die später zu Streitigkeiten führen können – Ihr Anwalt Erbrecht Hamburg

Oft ist es hierfür jedoch zu spät. Der geliebte Vater oder die geliebte Mutter ist von Ihnen gegangen und alles was hinterlassen wurde, ist ein handschriftlich verfasstes Testament, das aufzeigt wer was und wie viel von dem Verbliebenem erhalten wird. Da es bei dem Erhalt, neben dem finanziellen, auch um das emotionale geht, fühlen viele Erben sich oft übergangen oder nicht ausreichend bedacht. Denn viele haben das Gefühl, dass die höhe des Erbes die Liebe des Erblassers zu dem Erben widerspiegelt. Ein klärendes Gespräch mit dem Erblasser ist nicht mehr möglich, aus diesem Grund lassen viele Erben ihren Frust an den Miterben aus. So entstehen nicht selten Streitigkeiten um das Erbe des geliebten Familienmitgliedes.

Als erfahrene Rechtsanwältin für Erbrecht Hamburg unterstütze ich Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen und werde einen ansprechenden Anteil des gesamt Erbes für Sie einholen. In unserer Kanzlei findet Ihr persönliches Schicksal besondere Bedeutung. Bei uns wird jeder Fall individuell bearbeitet. Kompetenz, Erfahrung und Professionalität sind unser Schlüssel zu Ihrem Erfolg. Auch wenn die Umsetzung Ihrer Interessen bei uns erste Priorität haben, versuchen wir dennoch, den Streit in Ihrer Familie nicht langfristig zu verschlimmern und versuchen so, im besten Fall, in dem Interesse aller zu handeln. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, werden wir Ihre Interesse effektiv und zielorientiert umsetzen. Bleiben Sie bei Streitigkeiten um Ihr Erbe also nicht untätig.  Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne!

Erbstreit, was gilt es zu beachten?

Mindestens ein Drittel aller Erbfälle führt zu Streitigkeiten innerhalb der Familie. Um Streitigkeiten in Ihrer Familie zu vermeiden, kann ein gut formuliertes Testament helfen, denn vor allem unter Geschwistern ist der Streit um das Erbe keine Seltenheit. Auch wenn die eigenen Kinder sich während Lebzeiten sehr gut verstehen – wenn es um Geld geht hört nicht nur die Freundschaft, sondern auch die Geschwisterliebe oft auf.

Aus diesem Grund ist es wichtig, schon bei der Erstellung des Testaments darauf zu achten, dass es keinen Spielraum für Unklarheiten gibt, die später zu Streitigkeiten führen können – Ihr Anwalt Erbrecht Hamburg

Oft ist es hierfür jedoch zu spät. Der geliebte Vater oder die geliebte Mutter ist von Ihnen gegangen und alles was hinterlassen wurde, ist ein handschriftlich verfasstes Testament, das aufzeigt wer was und wie viel von dem Verbliebenem erhalten wird. Da es bei dem Erhalt, neben dem finanziellen, auch um das emotionale geht, fühlen viele Erben sich oft übergangen oder nicht ausreichend bedacht. Denn viele haben das Gefühl, dass die höhe des Erbes die Liebe des Erblassers zu dem Erben widerspiegelt. Ein klärendes Gespräch mit dem Erblasser ist nicht mehr möglich, aus diesem Grund lassen viele Erben ihren Frust an den Miterben aus. So entstehen nicht selten Streitigkeiten um das Erbe des geliebten Familienmitgliedes.

Pflichtteilsanspruch am Erbe

Aufgrund eines aufgesetzten Testaments haben Sie nichts bzw. zu wenig geerbt oder der Erblasser hat sein gesamtes Vermögen bereits zu Lebzeiten verschenkt? Nicht selten führt dies innerhalb von Familien zu Streitigkeiten, da die testamentarischen Erben häufig nicht damit einverstanden sind, dass der Enterbte doch seinen Pflichtanteil erhält. Dies sollten Sie nicht unhinterfragt akzeptieren, möglicher Weise steht Ihnen trotz allem ein Pflichtteil am Erbe zu.

Hierfür ist es wichtig, alle schriftlichen Auskünfte über den Bestand des Nachlasses und alle getätigten Schenkungen des Erblassers zu verlangen und, unter Berücksichtigung dieser Daten und unter einer Fristsetzung, zur Auszahlung des Pflichtteils aufzufordern. Aller spätestens, nachdem Sie dies getan haben, sollten Sie sich umgehend erbrechtlich beraten lassen, um, auch bei einem möglichen Verzug des Erbes, richtig handeln zu können.

Doch auch, wenn die Erben bereit sind, Ihnen den Pflichtteil auszuzahlen, sollte Sie auf eine anwaltliche, kompetente Beratung nicht verzichten. In diesem Fall gilt es vor allem zu prüfen, ob Ihnen möglicherweise eine höhere Summe zusteht, als Ihnen vorgegeben wird. So kann ihr Pflichtteil z.B. durch Schenkungen erhöht werden, die in den letzten 10 Jahren getätigt wurden. Gerne unterstützen Wir Sie dabei, den Ihnen zustehenden Pflichtteil durchzusetzen. Lassen Sie sich von uns beraten!

Zögern Sie nicht länger!

Als erfahrene Rechtsanwältin für Erbrecht Hamburg unterstütze ich Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen und werde einen ansprechenden Anteil des gesamt Erbes für Sie einholen. In unserer Kanzlei findet Ihr persönliches Schicksal besondere Bedeutung. Bei uns wird jeder Fall individuell bearbeitet. Kompetenz, Erfahrung und Professionalität sind unser Schlüssel zu Ihrem Erfolg. Auch wenn die Umsetzung Ihrer Interessen bei uns erste Priorität haben, versuchen wir dennoch, den Streit in Ihrer Familie nicht langfristig zu verschlimmern und versuchen so, im besten Fall, in dem Interesse aller zu handeln. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, werden wir Ihre Interesse effektiv und zielorientiert umsetzen. Bleiben Sie bei Streitigkeiten um Ihr Erbe also nicht untätig.  Kontaktieren Sie uns – Anwalt Erbrecht Hamburg ! Wir helfen Ihnen gerne!

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