Forderung & Zwangsvollstreckung
Als Anwältin unterstütze ich Sie gerne dabei, Ihre ausstehenden Forderungen zwangsweise geltend zu machen. Denn nicht immer bedeutet ein gewonnenes Verfahren, dass Sie auch problemlos Ihr Ziel erreichen.
Lassen Sie sich deshalb von mir bei wichtigen Fragen beraten und vertreten, zum Beispiel:
- Mein Gegner zahlt die erstrittene Geldforderung nicht – was tun?
- Welche Voraussetzungen muss ich für eine Zwangsvollstreckung erfüllen?
- Inwiefern lassen sich Sachwerte des Schuldners pfänden?
Mit meinem Rechtsservice entlasten Sie sich komplett: von der Recherche über die Kommunikation mit Gerichtsvollziehern und Rechtspflegern bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Ich nutze alle gesetzlichen Möglichkeiten, um aus Ihrem juristischen Erfolg auch einen wirtschaftlichen zu machen.
Zu den möglichen Maßnahmen gehören etwa die Pfändung von Bankkonten, Grundstücken, Gesellschaftsanteilen oder Arbeitseinkommen. Durch meine Arbeit sparen Sie Zeit, schonen Ihre Nerven – und können sich wieder ganz auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren.
Vereinbaren Sie mit mir gerne einen Termin in meiner Kanzlei in Hamburg. Dort besprechen wir in Ruhe Ihr Anliegen. Falls Sie nicht in der Region wohnen, kann ich Sie natürlich auch telefonisch beraten.