Wird keine letzwillige Verfügung verfasst, greift mit dem Tod die gesetzliche Erbfolge. Diese scheint auf den ersten Blick einfach, auf den zweiten oder gar dritten Blick beweist sich, warum das Erbrecht ein eigenes Rechtsgebiet ist. Im folgenden Fall, den das Oberlandesgericht (OLG) Hamm zu entscheiden hatte, lag in der Ausschlagung…
Kategorie: Erbrecht
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