Türkisches Erbrecht
Türkisches Erbrecht überrascht hierzulande immer wieder viele Menschen: Denn trotz ähnlicher Rechtssysteme unterscheiden sich zahlreiche deutsche und türkische Gesetze im Detail. Als Anwältin nehme ich mir deshalb viel Zeit für Ihre Fragen, zum Beispiel:
- Wie gestalte ich ein Testament oder einen Erbvertrag in der Türkei?
- Wie ist die Erbfolge nach türkischem Gesetz?
- Wie beantrage ich einen türkischen Erbschein?
- Wie lässt sich der Wert meines Erbes ermitteln?
- Kann ich das Erbe ausschlagen?
- Wie lässt sich eine Erbschaft in der Türkei anfechten?
- Was muss ich bei der Erbschaftssteuer gegenüber dem türkischen Finanzamt berücksichtigen?
- Wie verhält es sich mit meinem Pflichtteil oder Pflichtteilergänzungsansprüchen?
- Wie verfasse ich eine Vorsorgevollmacht nach türkischem Recht?
- Was bedeutet gesetzliche Betreuung?
- Was muss ich tun bei einer diplomatischen Zustellung über das türkische Konsulat oder das Landgericht?
- Wie kann ich mein Erbe in der Türkei antreten?
- Muss ich persönlich in die Türkei um mein Erbe anzutreten?
- Ich bin Deutscher Staatsbürger: Kann ich trotzdem in der Türkei mein Erbe antreten?
- Wie bekomme ich meinen Erbanteil bei bestehen einer Erbengemeinschaft?
- Kann ich mein Erbe verkaufen?
- Muss ich für den Verkauf in die Türkei?
Von mir erhalten Sie den kompletten Rechtsservice: von der Beratung über die Recherche bis zur Durchsetzung Ihrer Erbansprüche. Selbstverständlich übernehme ich auch die grenzübergreifende Korrespondenz mit türkischen Kollegen und Behörden. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.Egal, ob Sie türkischstämmig oder angeheiratet sind: Haben Sie keine Scheu, mich in meiner Kanzlei in Hamburg zu besuchen. Dort bespreche ich mit Ihnen gerne Ihre Situation – oder auf Wunsch telefonisch.