Portrait Yesim Birken - Anwaltskanzlei Birken - Ihre Rechtsanwältin für Familienrecht Hamburg & Erbrecht Hamburg
Rechtsanwältin Yeşim Birken

Türkisches Immobilienrecht

Türkisches Immobilienrecht unterscheidet sich in einigen Aspekten erheblich vom deutschen Recht. Als Anwältin kenne ich die Stolperfallen, die Sie beim Objektkauf oder -verkauf unbedingt vermeiden sollten. Sichern Sie sich deshalb vorab meine juristische Erfahrung in diesem komplexen Rechtsgebiet.

Gerne beantworte ich Ihre Fragen, zum Beispiel:

  • Welche Formvorschriften muss ich beim Immobilienkauf in der Türkei beachten?
  • Worin besteht der Unterschied zwischen Kaufvertrag und notariellem Vorvertrag?
  • Ich habe eine Immobilie in der Türkei geerbt – worauf muss ich achten?
  • Wie verkaufe ich eine türkische Immobilie?
  • Wie halte ich die laufenden Kosten für meine Immobilie gering?

Von mir erhalten Sie den kompletten Rechtsservice: Ich berate Sie in Zusammenarbeit mit erfahrenen Korrespondenzanwälten ausführlich, verhandle mit Käufern und Verkäufern, lasse Ihre Immobilie begutachten und bewerten. Zudem kümmere ich mich in Zusammenarbeit mit den Korrespondenzanwälten um die Grundbucheinsicht, ermittle Belastungen und Rechtsmängel, und vertrete Sie bis zum Kaufvertragsabschluss und der Kaufpreisübertragung.

Lassen Sie sich von mir sorgfältig unterstützen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Gerne bespreche ich mit Ihnen Ihr Anliegen in meiner Kanzlei in Hamburg oder am Telefon.

Logo von Kanzlei Birken
Anwaltskanzlei Birken
Rechtsanwältin Yeşim Birken

Kreuslerstraße 10 / Ecke Mönckebergstraße 19
20095 Hamburg

Aktuelles

Erstellung eines Nachlassverzeichnisses: Hinzuziehungsanspruch gewährt Pflichtteilsberechtigen keinerlei Mitwirkungsrechte
Nachlassverzeichnisses- Familienrecht Hamburg Pflichtteilsberechtigten steht das Recht zu, bei der Erstellung eines privaten wie auch eines notariellen Nachlassverzeichnisses persönlich anwesend zu sein. Ist aber der Anspruch auf Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses durch eine gerichtliche Entscheidung tituliert, nicht aber die Pflicht zur Hinzuziehung des Pflichtteilsberechtigten, gilt das Nachlassverzeichnis als ordnungsgemäß erstellt…